AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Preise
Für den Inserattyp Standard, die Publikation eines Inserates und Versand per wöchentlichem Email an Interessenten, entstehen keine Gebühren. Für Zusatzoptionen, wie etwa hervorgehobene Publikation eines Inserates oder mit separatem Versand per Einzel-Email an Interessenten, verrechnen wir die bei der Buchung angegebenen Gebühren.
2. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Dienst DocWork (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Unimedica GmbH (wir), mit Sitz in Luzern und ihrem jeweiligen Auftraggeber.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir bereits jetzt. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
3. Vertragsgegenstand
Wir bieten unseren Auftraggebern insbesondere folgende Leistungen:
a) die Darstellung von Stellenanzeigen,
b) den Email Versand von Stellenanzeigen,
c) die weitere Publikation der Stellenanzeigen
4. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn
a) wir schriftlich oder durch E-Mail den Auftrag bestätigen oder
b) die Annahme eines Auftrags kann ohne Auftragsbestätigung konkludent/stillschweigend erfolgen, wenn der Auftrag von uns ausgeführt wird.
(2) Wir behalten uns vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge nicht auszuführen oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstossen (unzulässige Inhalte). Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstösse, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, uns gegenüber geltend machen. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
5. Urheberrechte
(1) Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Auftraggeber. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von Unimedica GmbH verbleiben uneingeschränkt bei uns. Sämtliche von uns veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen unserem Urheberrecht. Davon sind nur diejenigen von uns veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Auftraggeber oder einem Dritten erstellt wurden und von uns unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.
(2) Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
6. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber garantiert, in seinen Stellenanzeigen nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen. Wir behalten uns vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Anzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstösst oder missbräuchlich ist bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Missbräuchlich sind insbesondere solche Inhalte von Stellenanzeigen, die nicht ausschliesslich der Anbahnung eines konkreten Dienst- oder Arbeitsverhältnis dienen. Wir sind berechtigt, solche Stellen- und sonstige Anzeigen ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Massnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
(2) Die Nutzung der Datenbank zu einem anderen Zweck als zum Zweck der Anbahnung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen ist unzulässig. Der Auftraggeber sichert zu, alle Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechts einzuhalten. Wir sind im Falle von vertragswidrigem, datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrigen Umgang des Auftraggebers berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperrung des Zugriffs einzustellen und behalten uns vor, diese Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Massnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
7. Anzeigenschaltung
(1) Wir veröffentlichen im Namen des Auftraggebers Stellenanzeigen im Internet. Es gilt die Leistungsbeschreibung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8. Inhalt und Rechte an Anzeigen
(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.
(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
9. Beginn der Veröffentlichung
Ist kein Zeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss Inserateerfassung. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten.
10. Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing
(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Zusatzoptionen zur Veröffentlichung der Anzeige auf unseren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner. Der Auftraggeber hat daher auf die Veröffentlichung während der Vertragslaufzeit einen Anspruch.
(2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auch anderweitig zu verbreiten. Wir sind ausserdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auch in jedem von uns frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen (oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten Anzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Sollte es zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.
11. Änderung des Anzeigentextes
Wir sind verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen an der durch uns verbreiteten Anzeige des Auftraggebers während des Veröffentlichungszeitraums vorzunehmen, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Stellenanzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Änderungen, die mit geringen Aufwand durch uns zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so werden wir hierüber den Auftraggeber unterrichten und gegen Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten, die gewünschte Änderung der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn uns eine entsprechende schriftliche bzw. durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftraggebers zugegangen ist.
12. Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.
13. Aufbewahrung von Vorlagen -Archivierung von Anzeigen
(1) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.
14. Entgelte, Verzug
(1) Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Aufträge vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede die sich aus unserer im Internet online über die Domain docwork.ch abrufbare Preisliste ergebende Vergütung. Massgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers von uns im Internet veröffentlicht wird.
(2) Die Rechnung wird von uns nach Schaltung des Inserates erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar 30 Tage nach Erhalt.
(3) Ab Verzugs- oder Stundungseintritt werden Zinsen in Höhe von 7 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
(4) Zur Verrechnung ist der Auftraggeber ausschliesslich berechtigt, wenn und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt worden ist.
(5) Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Leistung bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Ferner steht es uns frei, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen sowie bei Verzug mit der Zahlung einer vereinbarten Rate um mehr als 2 Wochen ohne gesonderte Mahnung den Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen.
15. Beendigung des Vertrages
(1) Der Vertrag endet mit Löschung des Inserates durch den Auftraggeber oder aber Aufschaltung des Inserates.
(2) Wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten erheblich verletzt oder zahlungsunfähig ist, sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Leistung bis zur vollständigen Sicherstellung einstweilen einzustellen. Erfolgt keine Sicherstellung innert 2 Wochen, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei erheblicher Pflichtverletzung seitens des Auftraggebers behalten wir uns vor, Schadenersatz zu verlangen.
16. Links
Die Tabelle von www.docwork.ch enthält Links zu anderen Internet-Seiten. Wir tragen keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.
17. Haftung
(1) Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Pflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Masse vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
(2) Soweit Pflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Masse vertrauen darf, in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.
(4) Wir haften nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen, sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge dieses Angebots bzw. Vertragsschlusses z.B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Bewerbungen getätigt wurden. Im Übrigen ist jede Haftung gegenüber dem Kunden vollständig und gegenüber Dritten im Hinblick auf eine eventuelle vertragliche Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
18. Sonstiges
(1) Erfüllungsort ist Luzern.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz, so ist Luzern (LU) ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.
(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Schweizer Recht unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.
(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Luzern, 21.06.2012